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Herr Christoph Paul, was bedeutet für Sie die binationale Mediation, angesichts der mit der Globalisierung steigenden Zahl von Ehen zwischen Menschen verschiedener Länder? Was halten Sie vom Einsatz dieses Verfahrens im Zusammenhang von binationalen Scheidungen?
Gerade im internationalen Bereich schreit es danach, dass Lösungen gefunden werden, die eine Ergänzung oder sogar eine völlige Alternative zum gerichtlichen Verfahren darstellen. Die Mediation nun ist nicht nur ein alternatives Konfliktregelungsinstrument, sondern eben auch eine Alternative zum juristischen Verfahren.
Kommt es im Fall der binationalen Ehen zum Prozess, gibt es für den einen Fall gleich zwei Verfahrensordnungen - trotz Brüssel II a und all den damit verbundenen großartigen Entwicklungen. Die Besonderheiten der internationalen Sachverhalte macht es erforderlich, dass Paare unabhängig von diesen gesetzlichen Bestimmungen nach dem für sie richtigen Weg suchen.
Ich gehe davon aus, dass Menschen, die im internationalen Bereich eine Ehe eingehen, auch ein großes Autonomiebedürfnis haben. Sie bewegen sich bewußt bei der Paarfindung außerhalb ihrer normalen nationalen Welt. Eine mögliche Trennung dürfte in diesem Sinne, wie die Paar- und Lebensgestaltung, auch von einer stärkeren Autonomie geprägt sein.
Beides, der im binationalen Bereich besondere juristische Sachverhalt, und die individuell-autonome Lebensgestaltung von Menschen in binationalen Ehen, ist nach meiner Erfahrung der Wegweiser zur Mediation.
Gab es für Sie typische Erfahrungen, die sie im Zusammenhang mit binationalen Mediationsfällen machten, von denen Sie uns etwas mitteilen wollen?
Ich selbst habe einen so genannten Migrationshintergrund. Mein Vater war norwegischen Ursprungs und ich weiß um die Besonderheiten einer Paar-, Eltern-, und Elternkindbeziehung in so einem Kontext. Ich finde in meinen Mediationen eigentlich alles das wieder, was ich von zu Hause kenne. Nämlich, dass solche Eltern ganz genau wissen, dass sie nach einer Lösung suchen, die diesem wechselseitigen kulturellen Hintergrund gerecht wird.
Nach meiner Erfahrung nutzen Eltern die Chancen der Mediation sobald man es schafft, ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse dafür zu wecken.
Der Erfolg gibt der Mediation Recht. Die Tatsache, dass im Mediationsverfahren die Eltern in einem ersten Schritt miteinander sprechen, dass sie dann im zweiten Schritt schon die ersten Regelungen zur Erprobung verabreden und im Anschluss an diese Erprobungsphase verbindliche Regelungen getroffen werden, zeigt gerade in den von mir mediierten Eltern-Trennungssituationen binationaler/ internationaler Art die Wahl des richtigen und geglückten Weges.
Ich habe viele Verfahren, die mir vom Gericht zugewiesen werden, in denen das gerichtliche Verfahren an seine Grenzen stößt, wo - positiv gesprochen: mit dem Schutz des gerichtlichen Verfahrens oder negativ gesprochen: mit dem Druck des gerichtlichen Verfahrens - dann plötzlich etwas erarbeitet wird, was das Paar ohne ein solches Mediationsverfahren nach meiner Einschätzung aber auch nach meiner Erfahrung und den Aussagen der Paare selbst, nie geschafft hätte.
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Welche Unterschiede nehmen Sie zwischen binationalen Mediationen und solchen wahr, die im nationalen Kontext stattfinden?
Wer sich zu einem binationalen Verfahren „aufrafft“, sich einem solchen Verfahren stellt, der hat eine so hohe Motivation, dass auch die Einigungswahrscheinlichkeit besonders groß ist.
Wenn eine Mediation im binationalen Verfahren begonnen wird - mit der Findung, Terminierung, Bestimmung des Ortes, Regelung der Zeit, Kostenregelung und der Regelung der sonstigen Besonderheiten - wenn diese erste große Stufe der Mediation geschafft worden ist und die Eltern sitzen in der Mediation, dann kann ich nur sagen, gehe ich von einer Einigungswahrscheinlichkeit von fast 100% aus. Dass mag vielleicht etwas zu optimistisch sein. Aber ich muss sagen, ich kenne auch Verfahren bei denen das Paar nicht gleich beim ersten Treffen zu irgendeiner Einigung gekommen ist. Aber sie haben miteinander gesprochen. Sie haben Fotos von den Kindern auf dem Tisch gehabt, haben Verabredungen getroffen und sagen, okay, mehr ist momentan noch nicht drin, aber vielleicht ist beim nächsten Schritt mehr möglich. Die Chancen auf eine Einigung sehe ich hier als viel höher an als im nationalen Rahmen.
Bei welchen Nationalitäten und Kulturen liegt Ihr Arbeitschwerpunkt? Arbeiten Sie alleine in binationalen Mediationen?
Ich habe hauptsächliche Erfahrungen in deutsch-amerikanischen Mediationen - hier hatte ich die meisten Fälle - dann deutsch-britische Mediationen, deutsch-polnische, deutsch-norwegische, deutsch-dänische.
Ich arbeite nach Möglichkeit nicht allein. Das tue ich nur dann, wenn ich keine Co-Mediatorin aus dem entsprechenden Land finde.
Ich habe einmal keine Co-Mediatorin für Dänemark gefunden. Aber ich suchte und fand dann letztlich über das Internet eine dänische Studentin, die hier Germanistik an der Humboldt-Universität studiert und diese war dann meine ideale Co-Partnerin und für die dänische Mutter von großer Bedeutung.
Was wünschen Sie sich von einer Vereinigung von Mediatoren, wie der MFBE? Gibt es etwas, was Sie der MFBE gern mit auf den Weg geben würden?
Ich wünsche mir, dass die Grundsätze dieser Vereinigung davon geprägt sind, dass eine Mediation im internationalen Verfahren nach Möglichkeit eine Co-Mediation sein sollte. Ferner, dass eine solche Mediation ein bi-professionelles Setting vorsieht, in dem jeweils ein Mann und eine Frau zusammenarbeiten. „Vivat, crescat, floreat“ – die Vereinigung möge wachsen und gedeihen. Ich würde mich freuen, wenn die MFBE bei den jeweiligen nationalen Mediatorengruppen auf Akzeptanz stieße und dass möglichst viele Mediatoren angeregt werden, dort mitzuarbeiten und diesen spannenden Bereich der binationalen Mediation betreten.
Das Interview führte Klaus Schmidt |