Mediation als Konfliktlösungsverfahren bietet sich immer dann an, wenn eine Kooperation nach der Konfliktösung weiter gehen muss. Das aber ist bei Scheidungsfällen, an den Kinder beteiligt sind, der Fall und besonderem Maße trifft dies für die Trennung binationaler Ehen zu. Konfliktlösungen, in denen zwei Streitende als Gewinner und Verlierer auseinander gehen, verbauen oft die Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit, die bei einem gemeinsamen Sorrgerecht besonders effizient und reibungslos ablaufen muss.
Anders als im Gerichtsverfahren, der streitigen Konfliktlösung, wird bei der Mediation von der Fähigkeit der Betroffenen ausgegegangen, ihre Probleme selbst, in eigener Verantwortung und in freier Ausgestaltung zu lösen. Das Gerichtsverfahren operiert dagegen mit der Delegation des Streits an zwei Vertreter, die Entscheidung fällt ein Richter nach Maßgabe formaler juristischer Kriterien. Im gerichtlichen Verfahren können persönliche Bedürfnisse der durch die Anwälte Vertretenen nur mittelbar berücksichtigt werden. Weitgehend unberücksichtigt bleibt gleichfalls die Beziehungsebene der sich Trennenden.
Die formale Arbeitsweise und die Verwandlung individueller Beziehungskonstellationen in Zeichen des juristischen Codes kann in den wenigsten Fällen völlig befriedigende Lösungen bringen. Demgegenüber bietet die Mediation die einmalige Chance zu einer umfassenden und weitgehenden Ermittlung, Klärung und Aushandlung von Interessen zweier Parteien, die in einem prekären Verhältnis zu einander stehen. Die Mediation strebt an und verwirklicht anstelle einer Gewinn-Verlust-Situation, und auch anstelle eines Kompromisses, den Konsens der Beteiligten. |